Förderwissen · Wohnraum
Förderung für Eigenheim und Kapitalanlage – der Überblick.
Wer Wohnraum kauft, baut oder saniert, muss nicht alles zu Marktkonditionen finanzieren. Förderkredite, Zuschüsse und die steuerliche Abschreibung machen viele Vorhaben erst rechenbar – für das eigene Zuhause genauso wie für die vermietete Wohnung.
Drei Bausteine
Kredit, Zuschuss, Steuer.
Die Bausteine lassen sich oft kombinieren. Welche passen, hängt davon ab, ob du selbst einziehst oder vermietest.
- 01
Förderkredite
Zinsgünstige Darlehen der KfW und der Förderbanken der Länder – für Kauf, Neubau und Sanierung. Sie ersetzen einen Teil der Bankfinanzierung und senken so den Zins für das ganze Vorhaben.
- 02
Zuschüsse und Tilgungszuschüsse
Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss – etwa für Heizungstausch, Dämmung oder die Sanierung zum Effizienzhaus. Bei manchen Krediten wird ein Teil der Schuld erlassen.
- 03
Steuerliche Förderung
Wer vermietet, schreibt das Gebäude über die Jahre ab (AfA) und senkt so seine Steuerlast. Wer selbst wohnt, kann energetische Sanierungen von der Steuer abziehen.
Förderkredite und Zuschüsse
Selbst wohnen
Für Kauf und Bau des eigenen Zuhauses, besonders für Familien. Dazu kommen die Programme der Förderbank deines Bundeslandes.
Vermieten
Für neuen Mietwohnraum und die Sanierung vermieteter Gebäude. Auch hier haben viele Länder eigene Programme, etwa für Mietwohnungsbau.
Steuerliche Förderung
Abschreiben statt nur abzahlen.
Lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG)
Vermietete Wohngebäude werden jedes Jahr mit einem festen Satz abgeschrieben: 3 % bei Fertigstellung ab 2023, 2 % bei Baujahr 1925 bis 2022, 2,5 % bei älteren Gebäuden. Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht das Grundstück.
Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG)
Für neue Mietwohngebäude mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029: 5 % vom jeweiligen Restwert pro Jahr – in den ersten Jahren deutlich mehr als linear.
Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)
Zusätzlich 5 % pro Jahr in den ersten vier Jahren für neue Mietwohnungen, die den Effizienzhaus-40-Standard mit QNG-Siegel erreichen und Baukostengrenzen einhalten. Die Wohnung muss zehn Jahre vermietet werden.
Denkmal und Sanierungsgebiet (§§ 7h, 7i, 10f EStG)
Modernisierungskosten an Baudenkmälern oder in förmlichen Sanierungsgebieten lassen sich erhöht abschreiben – bei Vermietung bis zu 100 % in zwölf Jahren, bei Eigennutzung 90 % in zehn Jahren.
Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)
Für das selbst bewohnte Haus: 20 % der Kosten für Dämmung, Fenster oder Heizung, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € pro Objekt. Nicht zusammen mit einem Zuschuss oder Förderkredit für dieselbe Maßnahme.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Abschreibung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – bitte mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären.
Wie das konkret aussieht
Zwei Beispiele, nachvollziehbar gerechnet.

Eigenheim
Geförderte Baufinanzierung
Zinsen gespart in 30 Jahren
- statt üblicher KfW-Lösung
- 76.200 €
- statt ohne Förderung
- 230.100 €
Die meisten Angebote hören bei der KfW auf. Hier kam ein Förderdarlehen des Landes dazu und senkte die Rate um weitere 238 € im Monat.
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Kapitalanlage
Sanierte Wohnung
- Eigenkapitalrendite pro Jahr
- 14,71 %
- Tilgungszuschuss der KfW
- 37.800 €
Hausverwaltung und Rücklagen sind schon eingerechnet, Arbeit hast du kaum. Die gute Rendite kommt vor allem von der staatlichen Förderung für die Sanierung. Wir helfen dir, sie zu bekommen.
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