Förderwissen · Energielösung

Förderung für Energiemaßnahmen – alles auf einen Blick.

Wärmepumpe, Photovoltaik, Dämmung oder Heizungstausch – welche staatlichen Förderprogramme es gibt, wie sie sich kombinieren lassen und worauf es bei der Antragstellung ankommt.

Die vier Förderebenen

Für Energiemaßnahmen am Wohngebäude gibt es in Deutschland vier Förderebenen, die sich kombinieren lassen. Wer alle Ebenen ausschöpft, kommt regelmäßig auf 50–70 % Förderquote auf die Investitionskosten.

  • 1.
    BAFA – Bundeszuschüsse: Direkte Zuschüsse vom Bund, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Beim Heizungstausch auf Wärmepumpe bis zu 70 % der Kosten – aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) und Einkommensbonus (+20 %).
  • 2.
    KfW – Zinsgünstige Kredite & Tilgungszuschüsse: Günstige Förderkredite für Einzel­maßnahmen und Komplett­sanierungen, kombiniert mit Tilgungs­zuschüssen von bis zu 45 %. Für Photovoltaik und Stromspeicher gibt es zinsgünstige Darlehen ohne Tilgungszuschuss.
  • 3.
    Landesförderungen: Viele Bundesländer haben eigene Programme, die zusätzlich zu den Bundesprogrammen beantragt werden können – zum Beispiel Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin oder NRW.
  • 4.
    Städtische Förderprogramme: Einzelne Städte und Kommunen bieten eigene Zuschüsse an, etwa Frankfurt, München oder Köln. Diese sind oft weniger bekannt, aber kombinierbar mit allen übergeordneten Programmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem: Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Dämmmaßnahmen (Dach, Wand, Keller), Fenstererneuerung, Lüftungsanlagen sowie die Energieberatung selbst. Entscheidend: Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden – danach ist keine Förderung mehr möglich.

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